Der Kreisverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Saale-Holzland-Kreis schließt sich dem bundesweiten Aktionstag „Nein zur Bezahlkarte“ an. In Thüringen plant die Landesregierung eine landesweit einheitliche Bezahlkarte. Der Saale-Holzland-Kreis hat eine solche Karte bereits eingeführt.
Der Kreisverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Saale-Holzland-Kreis kritisiert die Bezahlkarte als problematische Maßnahme, die mehr Hindernisse schafft als Lösungen bietet. Sie sendet das falsche Signal, indem sie suggeriert, dass Geflüchtete mit ihrer ohnehin knappen finanziellen Unterstützung nicht verantwortungsvoll umgehen würden. Doch das entspricht nicht der Realität. Der Anteil der Überweisungen an Familienangehörige ins Ausland ist beispielsweise bis ins Jahr 2021 von 13 auf 7 Prozent gesunken. Der Saale-Holzland-Kreis sollte sich dafür einsetzen, Perspektiven zu schaffen, anstatt neue Hürden aufzubauen.
Ein großes Problem der Bezahlkarte ist zudem, dass sie die Integration behindert, wenn sie in lokalen Geschäften oder bei Essensversorgern von Schulen nicht akzeptiert wird. Auch die starren Bargeldobergrenzen sind problematisch. Mehrere Gerichtsurteile haben bestätigt, dass solche Obergrenzen individuell berechnet werden müssen – eine zusätzliche Belastung für die Kommunen.
Der Kreisverband fordert daher, statt der diskriminierenden Bezahlkarte das erfolgreiche Hannoveraner Modell einzuführen. Die sogenannte Social Card kombiniert die Vorteile einer Bezahlkarte, jedoch ohne Bargeldlimits oder andere einschränkende Vorgaben. Sie verhindert Bargeldauszahlungen und entlastet gleichzeitig die Verwaltung.
Der Saale-Holzland-Kreis sollte seinen Fokus auf eine gelingende Integration legen, beispielsweise durch einen frühzeitigen Arbeitsmarktzugang und Sprachkurse. Menschen wollen arbeiten, die Wirtschaft sucht händeringend nach Personal – deshalb sollten Hürden für die Arbeitsaufnahme abgebaut werden, anstatt die Verwaltung mit der Berechnung von Bargeldsummen zu belasten.
Die Landeshauptstadt Hannover führte im Dezember 2023 die SocialCard ein, eine Bezahlkarte für Personen ohne eigenes Bankkonto, darunter Asylsuchende und Empfänger von Leistungen nach SGB XII. Diese Karte ermöglicht einen diskriminierungsfreien Zugang zur bargeldlosen Zahlung, ohne eine pauschale Begrenzung des Bargeldbetrags. Ein Urteil des Hamburger Sozialgerichts bestätigte die Rechtmäßigkeit dieses Modells, indem es entschied, dass eine pauschale Beschränkung des Bargeldbetrags bei Bezahlkarten für Asylsuchende unzulässig ist.